Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Manzus IT Solutions, Markus Manzus, Josefstraße 22, 76473 Iffezheim (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem Auftraggeber über IT-Dienstleistungen, Beratung, Entwicklung, Support und verwandte Leistungen.
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
2. Vertragsschluss
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet. Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.
Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.
3. Leistungsumfang
Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung und können zu einer Anpassung der Vergütung und der Fristen führen.
Der Auftragnehmer schuldet die Erbringung der vereinbarten Leistungen nach dem Stand der Technik. Eine bestimmte Beschaffenheit oder Eignung für einen bestimmten Zweck wird nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt alle erforderlichen Informationen, Unterlagen und Zugänge rechtzeitig und vollständig zur Verfügung. Verzögerungen durch fehlende oder unvollständige Mitwirkung gehen zu Lasten des Auftraggebers und können zu Terminverschiebungen und Mehrkosten führen.
Der Auftraggeber benennt einen fachlich qualifizierten Ansprechpartner, der zur Entscheidung befugt ist.
5. Vergütung und Zahlungsbedingungen
Die Vergütung richtet sich nach der getroffenen Vereinbarung. Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Abrechnung nach Aufwand (Stundensatz) zuzüglich Auslagen.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, Abschlagszahlungen entsprechend dem Projektfortschritt zu verlangen.
6. Termine und Fristen
Termine und Fristen sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden. Lieferverzögerungen durch höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, behördliche Maßnahmen oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse berechtigen den Auftragnehmer zur Fristverlängerung um die Dauer der Behinderung.
7. Urheberrechte und Nutzungsrechte
Alle Arbeitsergebnisse, insbesondere Konzepte, Entwürfe, Quellcode und Dokumentationen, sind urheberrechtlich geschützt. Der Auftraggeber erhält nach vollständiger Bezahlung ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für die vereinbarten Zwecke.
Rechte an bereits vorhandenen Werken, Bibliotheken oder Frameworks verbleiben beim Auftragnehmer oder den jeweiligen Rechteinhabern.
8. Gewährleistung
Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die erbrachten Leistungen zum Zeitpunkt der Abnahme frei von wesentlichen Mängeln sind. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme.
Bei berechtigten Mängelrügen hat der Auftragnehmer das Recht zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
Für Mängel, die auf unsachgemäßer Bedienung, Veränderungen durch den Auftraggeber oder Dritte, normale Abnutzung oder höhere Gewalt beruhen, wird nicht gehaftet.
9. Haftung
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn und Datenverlust ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
10. Geheimhaltung und Datenschutz
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen geheim zu halten und nur für die Vertragszwecke zu verwenden.
Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten im Einklang mit der DSGVO. Sofern eine Auftragsverarbeitung vorliegt, wird ein separater Auftragsverarbeitungsvertrag geschlossen.
11. Abtretung und Aufrechnung
Der Auftraggeber kann seine Rechte und Pflichten aus dem Vertrag nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers abtreten.
Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
12. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Auftragnehmers.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: Januar 2025
Manzus IT Solutions – Markus Manzus, Josefstraße 22, 76473 Iffezheim
Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG – es wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.